Bayerisches Oberstes Landesgericht, Oberstes Landesgericht in München, Deutschland
Das Bayerische Oberstes Landesgericht ist das höchste Gericht des Freistaates Bayern und arbeitet von drei verschiedenen Standorten aus: München, Nürnberg und Bamberg. Es behandelt zivilrechtliche und strafrechtliche Fälle in unterschiedlichen Senaten und verhandelt Berufungen gegen Urteile aus den unteren Gerichten.
Die Wurzeln dieser Einrichtung reichen bis 1625 zurück, doch unter ihrem heutigen Namen wurde sie 1879 gegründet. Nach einer Auflösung im Jahr 1935 wurde sie 2018 neu errichtet und dient seitdem wieder als bayerisches Oberappellationsgericht.
Das Gericht spielt eine wichtige Rolle im bayerischen Rechtssystem und zeigt die eigenständige Gerichtsbarkeit des Freistaates innerhalb Deutschlands. Besucher sehen in den Gebäuden ein Stück regionaler Rechtsgeschichte, die bis heute das Vertrauen in die Justiz vor Ort prägt.
Die drei Standorte sind über München, Nürnberg und Bamberg verteilt, daher ist es sinnvoll, sich vorher zu informieren, welcher Sitz für den gewünschten Fall zuständig ist. Da es sich um ein Appellationsgericht handelt, sind Besuche an öffentlichen Verhandlungen möglich und bieten Einblick in Rechtsprozesse auf hoher Ebene.
Das Gericht ist Deutschlands einziger Oberlandesgerichtshof dieser Art und hat damit eine Sonderstellung im bundesweiten Gerichtssystem, wie es in Abschnitt 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz festgehalten ist. Diese Einzigartigkeit macht es zu einer besonderen Institution für Rechtshistoriker und all jene, die sich für das deutsche Justizsystem interessieren.
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