Erste Kammer der Generalstaaten, Oberhaus des Parlaments in Den Haag, Niederlande
Der Senat ist die erste Kammer des Parlaments in Den Haag und besteht aus 75 Mitgliedern, die im Binnenhof-Komplex zusammenkommen. Die Kammer prüft Gesetze, die bereits das Abgeordnetenhaus passiert haben, und stimmt darüber ab, ohne sie ändern zu können.
Wilhelm I. führte den Senat 1815 ein, um dem belgischen Wunsch nach strukturierter Gesetzgebung nachzukommen. Das Zweikammersystem sollte die Macht verteilen und regionale Stimmen in die nationale Politik einbinden.
Die Mitglieder üben ihre Senatsarbeit oft neben einem anderen Beruf aus und tragen so ihre berufliche Erfahrung direkt in die Gesetzgebung ein. Diese Verbindung zwischen Fachkenntnis und Politik zeigt sich im Plenum, wo Redner aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft sprechen.
Die Sitzungen finden meist dienstags statt und können vom Publikum verfolgt werden, wenn der Raum geöffnet ist. Die Debatte folgt festgelegten Verfahrensregeln, die vorschreiben, wie Gesetzesentwürfe geprüft und zur Abstimmung gebracht werden.
Die Mitglieder werden nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Provinzräten bestimmt, was diese Kammer zur einzigen macht, die auf regionaler Ebene zusammengestellt wird. Diese indirekte Wahl bringt eine andere Perspektive in die Gesetzgebung, da die Senatoren ihre Provinzen vertreten und nicht einzelne Wahlkreise.
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