Oberfreistuhl, Mittelalterliche Gerichtsorganisation in Arnsberg, Deutschland
Der Oberfreistuhl war ein Gerichtshof in Arnsberg, der von einem Freigraf als Vorsitzendem geleitet wurde. Sieben freie Bürger, die Schöffen genannt wurden, halfen bei der Entscheidung über rechtliche Angelegenheiten.
Das Gericht wurde erstmals 1174 dokumentiert und gewann später bedeutende Macht in der Region. 1437 setzte es die Arnsberg-Reform in Kraft, die Regeln für alle westfälischen Gerichte festlegte.
Die Verhandlungen wurden von symbolischen Gegenständen geprägt, die die Macht des Gerichts zeigen sollten. Ein Schwert auf dem Tisch verkörperte die Befugnis zur Vollstreckung der Todesstrafe nach mittelalterlichen Traditionen.
Das Gericht verlangte von seinen Mitgliedern strenge Geheimhaltung und das Ablegen verbindlicher Eide vor der Teilnahme an Verhandlungen. Alle Schöffen mussten diese feierlichen Verpflichtungen erfüllen, um ihre Rollen zu erfüllen.
1483 erhob Kaiser Friedrich III. das Gericht zum obersten Berufungshof für die gesamte Region. Es konnte danach alle Entscheidungen anderer regionaler Gerichte überprüfen und aufheben.
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