Verfassungsgerichtshof der Republik Polen, Verfassungsgericht in Warschau, Polen.
Das Verfassungsgericht der Republik Polen ist ein Verfassungsgericht in Warschau, das Gesetze und Verordnungen auf ihre Übereinstimmung mit der polnischen Verfassung prüft. Fünfzehn Richter arbeiten hier und entscheiden über Fragen, die das polnische Rechtssystem betreffen.
Das Gericht nahm seine Arbeit im Jahr 1986 auf, als Polen noch unter kommunistischer Herrschaft stand und die Solidarność-Bewegung auf demokratische Reformen drängte. Nach dem Sturz des Kommunismus erhielt es erweiterte Befugnisse und eine wichtigere Rolle im neuen demokratischen Staat.
Das Gericht führt ein Archiv verfassungsrechtlicher Präzedenzfälle, die die Entwicklung polnischer Rechtsprinzipien seit dem Fall des Kommunismus dokumentieren.
Besucher dürfen bei öffentlichen Sitzungen zuschauen, müssen sich aber an die Sicherheitsregeln und die Ruhe im Sitzungssaal halten. Die genauen Termine der Verhandlungen sind im Voraus bekannt gegeben, sodass man planen kann, welche Fälle verhandelt werden.
Das Gericht kann Gesetze für nichtig erklären, bevor sie in Kraft treten, wenn ein Antrag rechtzeitig gestellt wird. Es prüft außerdem die Vereinbarkeit von Vorschriften der Europäischen Union mit der polnischen Verfassung.
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