Consejo Consultivo de Andalucía, Rechtlicher Beirat in Granada, Spanien
Der Consejo Consultivo de Andalucía ist das oberste beratende Rechtsgremium der Autonomen Gemeinschaft Andalusien und hat seinen Sitz im Palacio de Bibataubín am gleichnamigen Platz in Granada. Es prüft Gesetzesentwürfe und gibt rechtliche Gutachten zu Fragen ab, die die Regionalregierung betreffen.
Der Rat wurde nach der Gründung der Autonomen Gemeinschaft Andalusien eingerichtet, um die Einhaltung der spanischen Verfassung und des andalusischen Autonomiestatuts zu gewährleisten. Er hat sich seitdem als fester Bestandteil des rechtlichen Rahmens der Region etabliert.
Der Rat tagt in einem historischen Palast, der in der Mitte der Altstadt von Granada liegt und dessen Fassade zum öffentlichen Platz hin offen ist. Wer den Platz überquert, kann die Architektur des Gebäudes beobachten, die die Verbindung zwischen regionaler Selbstverwaltung und andalusischer Geschichte sichtbar macht.
Das Gebäude befindet sich am Plaza Bibataubín im Zentrum von Granada und ist von den meisten Teilen der Innenstadt zu Fuß gut erreichbar. Da es sich um ein aktives Regierungsgebäude handelt, sind einige Bereiche nicht öffentlich zugänglich, aber die Fassade und der Platz davor sind jederzeit zu besichtigen.
Zu den festen Mitgliedern des Rates gehören ehemalige Präsidenten der Regionalregierung, die kraft ihres Amtes und auf Lebenszeit bis zum 65. Lebensjahr Mitglieder sind. Diese Regel gibt dem Rat eine Zusammensetzung, die in Spaniens Beratungssystem kaum Parallelen hat.
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