Groß-Berlin, Gesetzliche Verordnung in Berlin, Deutschland
Das Groß-Berlin-Gesetz von 1920 ist eine preußische Verordnung, die zahlreiche eigenständige Gemeinden zu einer einzigen Verwaltungseinheit zusammenführte. Die Maßnahme erweiterte das Stadtgebiet auf rund 878 Quadratkilometer und schuf damit eine der größten Städte Europas.
Der preußische Landtag verabschiedete die Verordnung am 27. April 1920, nachdem jahrelange Debatten über die Zukunft der wachsenden Hauptstadt geführt worden waren. Die Umsetzung erfolgte am 1. Oktober desselben Jahres und beendete die Zersplitterung der Region in Dutzende von Verwaltungseinheiten.
Die Eingemeindung brachte Gebiete mit eigenen Traditionen unter ein Verwaltungsdach, von ländlichen Vororten bis zu Industriebezirken. Heute erinnern Straßenschilder und Ortsnamen an die frühere Eigenständigkeit dieser Stadtteile, die noch immer ihre jeweilige Prägung bewahren.
Die Auswirkungen der Verordnung zeigen sich heute in der Struktur der Bezirke, die Besucher an U-Bahn-Stationen und auf Orientierungstafeln finden. Beim Erkunden der Stadt begegnet man immer wieder den Grenzen und Übergängen zwischen den damals zusammengefügten Gebieten.
Die Verordnung legte fest, dass die neue Stadt 20 Verwaltungsbezirke haben sollte, eine Zahl, die bis zur Wiedervereinigung 1990 weitgehend Bestand hatte. Einige der eingegliederten Ortschaften hatten bis dahin weniger als 300 Einwohner und wurden über Nacht Teil einer Millionenstadt.
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